Gratiszahnspange
Seit Juli 2015 ist es endlich soweit: Kinder und Jugendliche mit schweren Zahnfehlstellungen erhalten die Zahnregulierung gratis. Wird eine Fehlstellung der Stufe 4 oder 5 in der IOTN Skala diagnostiziert, werden die Kosten der Behandlung zu 100% von der Gebietskrankenkasse übernommen.
Eltern müssen sich lediglich an einen von 180 ausgewählten Vertrags-Kieferorthopäden wenden, um die Gratiszahnspange für die Kinder zu beantragen. Einer dieser Vertragspartner sind wir.
Wir freuen uns Ihnen in der Vertrags-Kieferorthopädie Praxis Dr. Konstantin Pischel die 100% kostenfreie Gratiszahnspange anbieten zu können:
Eine 100%ige Kostenübernahme der Zahnregulierung durch die jeweilige Versicherung gibt es unter folgenden Voraussetzungen:
Inanspruchnahme eines Vertrags- Kieferorthopäden
18. Lebensjahr noch nicht vollendet
vorliegen einer Fehlstellung der IOTN Stufe 4 oder 5

Wird im Gegensatz dazu ein Nicht-Vertragspartner, also ein Zahnarzt/Kieferorthopäde ohne Gratiszahnspange- Kassenvertrag in Anspruch genommen, ist vor Behandlungsbeginn eine Bewilligung der Zahnregulierung bei der Versicherung einzuholen.
Die Versicherung übernimmt dann für die gesamte Behandlung mit der Zahnspange nicht 100% sondern 80% der Kosten.
Das heißt ein Selbstbehalt von 20%, derzeit € 910, muss vom Patienten für die Zahnspange selbst bezahlt werden.
Weiters ist noch eine mögliche Kostendifferenz auf die Zahnregulierung des Wahlarztes vom Patienten zu tragen.
Zu einer kostenlosen Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit, würde ich Sie gerne in meiner Praxis willkommen heißen!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Konstantin Pischel, MSc

Gratis heißt bei uns nicht dass billige Materialien verwendet werden!
In der Praxis Dr. Konstantin Pischel werden für die Gratiszahnspange hochmoderne, sogenannte selbstligierende Brackets verwendet die, die Mundhygiene vereinfachen und zu einer verkürzten Behandlungsdauer führen.
Facts
Wann ist eine Zahnspange medizinisch notwendig?
Der Grad der Fehlstellung wird anhand eines internationalen Index namens IOTN (Index of Orthodontic Treatment Needs) festgestellt. Dieser Index nimmt eine Einteilung der Zahnfehlstellung in die Schweregrade IOTN 1 bis 5 vor. Bei einer Fehlstellung des Schweregrades 4 oder 5 besteht eine medizinische Notwendigkeit und somit ein Anspruch auf die Gratiszahnspange.
Wenn die Fehlstellung geringer als ist als IOTN 4 oder 5 eingestuft wird?
In diesem Fall ist eine Gratis-Zahnspange nicht möglich.
Wer die Voraussetzungen für die Gratis-Zahnspange nicht erfüllt, kann einen Antrag auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der OÖGKK stellen, der individuell geprüft wird.
Andere Versicherung prüfen auch ob ein Kostenzuschuss bewilligt wird.
Wo erhält mein Kind in OÖ die Gratis-Zahnspange, ohne dass ich privat dazu zahlen muss?
Nur bei Kieferorthopäden, die einen Kassenvertrag mit der OÖGKK haben, sogenannten Vertragskieferorthopäden.
Wird im Gegensatz dazu ein Nicht-Vertragspartner, also ein Zahnarzt/Kieferorthopäde ohne Gratiszahnspange- Kassenvertrag in Anspruch genommen, ist vor Behandlungsbeginn eine Bewilligung der Gratiszahnspange bei der Versicherung einzuholen.
Die Versicherung übernimmt dann für die gesamte Behandlung mit der Zahnspange nicht 100% sondern 80% der Kosten.
Das heißt ein Selbstbehalt von 20%, derzeit € 910, muss vom Patienten für die Zahnspange selbst bezahlt werden.
Weiters ist noch eine mögliche Kostendifferenz auf die Zahnregulierung des Wahlarztes vom Patienten zu tragen.
Videos | Fotos
Hier sehen sei einige in der Praxis Dr. Pischel behandelte Patienten die unter die Gratiszahnspange fallen:













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